Kündigung des Vermieters nach Streit mit dem Mieter
Eine nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses erhobene Räumungsklage der Vermieterin nach Streit mit dem Mieter, der die Vermieterin aus dem Haus getragen hatte, blieb erfolglos.
Rücktritt nur bei erheblichem Mangel
Der Bundesgerichtshof hat sich am 28.05.2014 mit der Frage befasst, wann ein Sachmangel "unerheblich"und damit ein Rücktritt nicht möglich ist.
Urlaub auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis
Der gesetzliche Urlaubsanspruch setzt nur die einmalige Erfüllung der Wartezeit und den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus.
Begründung bei Eigenbedarfskündigung
Die Mitteilung, dass die Tochter in die größere Wohnung der Vermieter ziehen wolle, um dort mit ihrem Lebensgefährten einen Hausstand zu begründen, genügt. Der Angabe des Namens des Lebensgefährten bedarf es nicht.
Schwarzarbeit bleibt unbezahlt
Ein Unternehmer, der mit Vereinbarung einer Barzahlung bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hat, kann für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen.
Fristlose Kündigung bei falscher Vorvermieterbescheinigung
Die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung durch den Mieter berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Keinen Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten
hat ein Handwerker gegen seinen Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials, die ihm dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist.
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (VdSRV*)
Unser Partner Horst Hölter darf seit dem 10.03.2014 diese vom *VdSRV - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e.V. - vergebene Bezeichnung führen.
Mieterhöhung durch Grundstückskäufer vor Eigentumsumschreibung
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung die Miete zu erhöhen. So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13.
Schadensersatz wegen nicht rechtzeitiger Herstellung von Wohnraum
Dazu wurden neue Grundsätze von dem u.a. für das Baurecht zuständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestellt.

