Rechtsanwälte HSH

Unfallschadensregulierung

Ab Eintritt des Schadens unterstützen wir Sie kompetent durch die Wahrnehmung  Ihrer Rechte.

Wir machen Ihre finanziellen Ansprüche außergerichtlich geltend und setzen diese erforderlichenfalls gerichtlich durch. Ausgenommen hiervon ist die Bearbeitung schwerer Personenschäden.

Trifft Sie an der Unfallverursachung kein Verschulden, ist die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, unsere Kosten zu erstatten, so dass Sie sich keine Sorgen um die Rechtsanwaltskosten machen müssen.

Ich kämpfe dafür, dass Sie all das erhalten, was Sie nach einem erlittenen Unfall beanspruchen können.

 

Rechtsanwalt Horst Hölter: Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)