Rechtsanwälte HSH

Henning Schröder

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Seit Aufnahme meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1986 in Hamburg - Harburg haben sich meine Interessen auf die Bereiche des Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts konzentriert. Diese Tätigkeitsschwerpunkte erlauben mir nach Zusatzausbildungen und Prüfungen die Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ und „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ führen zu dürfen.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist zwingende Voraussetzung, die Titel weiterhin führen zu dürfen.

In den komplexen Gebieten des Bau- und Architektenrechts und des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ist eine Interessenwahrnehmung ohne einen Fachanwalt nicht mehr denkbar. Die Gesetze werden immer komplizierter, die Rechtsprechung ist ausufernd. Ohne die Spezialisierung ist es heutzutage nicht mehr möglich, die Mandanten zielführend und erfolgversprechend zu unterstützen.

In beiden Fachbereichen geht es häufig um die Fragen, ob ein Vertragspartner gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat, wer für bauliche Mängel verantwortlich ist und was unternommen werden muss, um Ihre Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche durchsetzen zu könnn.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine rechtzeitige Beratung vor Abschluss eines Vertrages, die kostengünstigste und beste Chance bietet, eine spätere Auseinandersetzung zu verhindern oder bei Meinungsverschiedenheiten die bessere Rechtsposition einnehmen zu können.

Es ist mir eine Herausforderung, Bauverträge, Werkverträge, Architektenverträge, Miet- und Pachtverträge gemeinsam mit Ihnen zu gestalten.

Aber auch wenn Sie es versäumt haben, sich vor Abschluss eines Vertrages beraten zu lassen, gibt es vielfältige Möglichkeiten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Denn die Regelungen in den von Ihnen abgeschlossenen Verträgen müssen ausgelegt werden, können Lücken enthalten oder sogar unwirksam sein.

Die Entwicklung der letzten zehn Jahre hat erwiesen, dass neben der fachanwaltlichen Qualifikation das in langjähriger Erfahrung gewonnene und in der Praxis erprobte Spezialwissen einen deutlichen Vorteil im alltäglichen juristischen Wettbewerb bietet. 

Da die Kanzlei mit Hauptsitz im Süden Hamburgs (Harburg, OT Heimfeld) mit der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht doppelt besetzt ist, ergänzen sich die Kompetenzen, was einer zielführenden kontinuierlichen Mandatswahrnehmung dienlich ist.