Rechtsanwälte HSH

Martin Holst

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahre 1986 in Hamburg habe ich mich - neben Mandaten aus dem Zivilrecht - überwiegend mit dem Familienrecht beschäftigt. Das Bestreben des Gesetzgebers, immer mehr Lebenssachverhalte durch Normen (neu) zu regeln und die daraus resultierende umfangreiche Rechtsprechung, haben zwangsläufig dazu geführt, eine Spezialisierung vorzunehmen. Nur durch die Bearbeitung eines oder weniger Rechtsgebiete ist es meiner Meinung nach möglich, den heutigen Anforderungen des anwaltlichen Berufs gerecht zu werden. Aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse bin ich seit 1998 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.

Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit als „Scheidungsanwalt“, vertrete ich in unserer in Hamburg - Harburg (Heimfeld) ansässigen Kanzlei seit vielen Jahren die Interessen von Kunden aber auch Autohändlern im Bereich des Kauf-/Leasingrechts sowie Kfz-Vertragsrechts. Sofern Sie als Privatperson oder Händler mit dem Kauf oder Verkauf ihres PKWs, mit später auftretenden Mängeln oder sonst Ärger haben, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Es sollte zunächst immer eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden. Eine durchdachte, sinnvoll konzipierte und geschickt verhandelte Einigung kann allen Beteiligten Ärger, Kosten und langwierige Gerichtsverfahren ersparen. Sofern sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, sind die Interessen des Mandanten mit dem notwendigen Nachdruck gerichtlich durchsetzen. Ziel sollte es immer sein, frühzeitig zu agieren und zu planen, statt lediglich zu reagieren.

Die Verantwortung für mir übertragene Mandate täglich neu wahrzunehmen und zu erleben, ist für mich Herausforderung und Ansporn. In diesem Sinne stehe ich Ihnen auch für Ihre Fragen und Probleme gerne zur Seite und unterstütze Sie dabei, das optimale Ergebnis zu erzielen.