Georg Brandtner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Seit dem Ende meines Studiums an der Universität in Hannover und der Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahre 1981 haben sich die Anforderungen an das Berufsbild grundlegend geändert. Konnte man zunächst noch als „Generalist“ tätig sein, erfordert die zunehmende Komplexität rechtlicher Bestimmungen und geregelter Sachverhalte auch eine Spezialisierung, um den Anforderungen an eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung gerecht zu werden.
Durch die entsprechende Zusatzausbildung, den Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung, aber auch durch Referententätgikeit im Bereich des Familienrechts habe ich das Recht erworben, den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.
Zudem habe ich besondere Schwerpunkte im Bereich des Baurechts und bei der Beratung und Vertretung in den Fällen, in denen Angehörige der freien Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten etc.) ihren Berufspflichten nicht entsprochen und ihre Mandanten deshalb Schaden erlitten haben.
Mit dem Aufkommen des VW-Abgasskandals habe ich mich intensiv mit den damit im Zusammenhang stehende rechtlichen Fragen und den Besonderheiten der Vertretung solcher Mandate befasst.
In der Zweigstelle in Hannover betreue ich ferner umfassend Fragen aus dem Bereich des Zivilrechts, wobei insbesondere die Zusammenarbeit mit den Fachanwälten der Hauptstelle den Mandanten auch die Einbeziehung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen der diversen Fachanwaltschaften zugutekommt. Meinen Mandanten bin ich ein professioneller Partner bei der Bewältigung von rechtlichen Problemen und kläre mit ihnen gemeinsam die rechtlichen Optionen, um zu einer interessengerechten Lösung zu kommen.
Das Tätigkeitsfeld in der Kanzlei umfasst vorrangig die Rechtsgebiete: