Rechtsanwälte HSH

Bankrecht

Im Bereich des Bankrechts gibt es eine Vielzahl von Untergliederungen. Unter dieses Rechtsgebiet fallen zunächst alle Verträge und Vereinbarungen, die im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Banken getroffen werden.

Dies sind üblicherweise die

  1. Girokontoverträge
  2. Darlehensverträge
  3. Bausparverträge
  4. Finanzierungsgeschäfte oder
  5. Abzahlungsgeschäfte

 

Daneben haben sich die Banken zu so genannten Allfinanzkonzernen entwickelt.


Es werden neben den Kerngeschäften auch

  1. Versicherungsverträge
  2. Anlageempfehlungen oder
  3. Fondsbeteiligungen


verkauft oder vermittelt.

In diesen Bereichen gibt es erheblichen Beratungsbedarf, nicht zuletzt aufgrund der seit 2009 bestehenden Finanzmarktkrise. Diese hat zu einer Bankenkrise geführt.

Die Haftungsfragen der Banken hinsichtlich der Vermittlung/des Verkaufs nicht werthaltiger Finanzmarktprodukte ist nach wie vor nicht endgültig geklärt. Hier ist Einzelfall bezogen zu prüfen, welche Form der Anlage die Banken vermittelt haben. Hierzu ist eine genaue Kenntnis der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich.

Zentral im Bereich des Bankrechts ist der gesamte Wertpapierhandel. Einzelfragen sind Gegenstand der hiesigen Beratung.

Ein weiterer Kernbereich der hiesigen anwaltlichen Tätigkeit befasst sich mit dem Bereich der

  1. Kreditsicherung
  2. Verwertung von Grundschulden und
  3. Zwangsversteigerung


durch Banken, Sparkassen, Bausparkassen und andere Gläubiger.


Rechtsanwalt Axel Kiermeyer