Rechtsanwälte HSH

Familienrecht

 

Das Familienrecht ist das wohl emotionalste Rechtsgebiet. Ehe, Familie und Partnerschaft konfrontieren uns immer wieder mit Herausforderungen, die alleine nur schwierig zu bewältigen sind und häufig sehr weitreichende finanzielle Folgen haben.

Neben der Erkenntnis, dass eine Partnerschaft oder Ehe gescheitert ist, kommen Verlustängste, finanzielle Sorgen und die Ungewissheit, wie die Betreuung und Versorgung von gemeinsamen Kindern weiter gewährleistet werden kann.

Insofern kann es sinnvoll sein, bereits vor Eingehung oder während intakter Ehe einen die Interessen beider Eheleute wahrenden Ehevertrag abzuschließen. 

Kommt es zur Trennung  und  zeichnet sich eine Scheidung ab, sollten die damit zusammenhängenden Fragen so früh wie möglich, etwa durch den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, um eine möglichst einvernehmliche Scheidung herbei zu führen.

Geregelt werden kann die Benutzung der Ehewohnung bzw. des Eigenheims, die Aufteilung des Hausrates, der Kindes- und Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Scheidung, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht. Gemeinsames Vermögen und Verbindlichkeiten sind aufzuteilen und der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ist auszugleichen. Weiterhin ist der immer mehr an Bedeutung gewinnende Versorgungsausgleich zu klären.

Ist eine Regelung aufgrund der zwischen den beteiligten Eheleuten bestehenden Spannungen und Problemen nicht möglich, ist hinsichtlich einzelner Punkte eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

In Anbetracht unserer stetig älter werdenden Gesellschaft gewinnt der Elternunterhalt immer mehr an Bedeutung, d.h., die Frage, ob der Mandant für den Pflegebedürftigen oder in einem Altersheim lebenden Elternteil finanziell aufzukommen hat.

 

Auch bei der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stellen sich Fragen hinsichtlich des Unterhalts, des Sorgerechts und des Umgangs bei gemeinsamen Kindern sowie der Haftung, der Wohnung bzw. eines gemeinsamen Hauses, der Rückgewähr von Leistungen und Aufteilung gemeinsamer Verbindlichkeiten. 


Rechtsanwalt Martin Holst: Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Georg Brandtner