Diese besondere Qualifizierung hat der Vorstand des VdSRV aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im WIrtschaftsstrafrecht seinem Vereinsmitglied und unserem Partner Horst Hölter mit Vorstandsbeschluß vom 10.03.2014 bestätigt und ihm den Titel "Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht" verliehen.
Nach den Zertifizierungsrichtlinien müssen - ausser den nachzuweisenden theoretischen Kenntnissen - in mindestens 15 Fällen Mandanten/innen in Wirtschaftsstrafverfahren verteidigt worden sein, was bei Herrn Hölter der Fall war und belegt wurde. Unter den Begriff des Wirtschaftsstrafrechtes fallen nach den Zertifizierungsrichtlinien u.a. Delikte gegen den Wettbewerb, Insolvenzdelikte, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Geldwäsche.
Die Zertifizierungsrichtlinien finden Sie bei Interesse an weiteren Einzelheiten über den nachstehenden Link.

