Rechtsanwälte HSH

Axel Kiermeyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf den Gebieten des Mietrechts, Immobilienrechts, Grundstücksrechts, Erbrechts und Bankrechts.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2002 habe ich meine Kerngebiete fortlaufend spezialisiert und in den Fachbereichen des Erbrechts und des Miet- und Wohnungseigentumsrechts die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen, dass mir die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ und „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer verliehen wurde.

Im Gebiet des Erbrechts nehme ich Mandate hinsichtlich aller in Betracht kommenden Sachverhalte wahr. Dies betrifft insbesondere die testamentarische Beratung, Mandate im Bereich des Pflichtteilsrechts, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die erbschaftssteuerliche Beratung, aber auch die Verfolgung von Ansprüchen im Rahmen der Testamentsvollstreckung oder der Nachlassinsolvenz.

Im Bereich des Mietrechts, Grundstücksrechts, Wohnungseigentumsrechts oder Immobilienrechts stellen sich ebenso vielfältige Problemkonstellationen. Insbesondere sind hier die Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter hervorzuheben, Fragen des Kündigungsrechts, der Betriebskostenabrechnung oder Mieterhöhung.

Im Bereich des Leasingvertragsrechts stellen sich die Abrechnungsfälle bei PKW-Leasingverträgen als typisch dar. Hingegen sind Problemlagen bei Leasingverträgen über Telefonanlagen, PC oder andere Wirtschaftsgüter selten.

Das Grundstücksrecht befasst sich häufig mit Fragen der Mängelgewährleistung und der Haftung wegen Arglist aus Grundstückskaufverträgen oder der Berechtigung einer Maklerprovision.

Im Bereich des Bankrechts sind die fehlgeschlagenen Anlageempfehlungen von Banken zentrales Thema. Regelmäßig stellen sich Fragen der Bankenhaftung wegen Falschberatung von Finanzdienstleistungen auch Zusammenhang mit der Finanzierung von Grundstückskaufverträgen. Daneben ist die Prüfung und Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigungen häufig relevant, wie die Beratung und Gestaltung der Ablösung bestehender Darlehensverbindlichkeiten.

Gerne stehe ich Ihnen für eine erste Beratung hinsichtlich Ihrer rechtlichen Problemanalyse zur Verfügung.