Kfz.-Vertragsrecht
Sie erhalten Unterstützung, sei es beratend, außergerichtlich oder gerichtlich bei Problemen, die als Käufer oder Verkäufer eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges auftreten. Sofern Mängel vorhanden sind, stellt sich die Frage nach der Garantie bzw. von Gewährleistungsansprüchen. Dem Gläubiger stehen in diesem Fall der Rücktritt, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu.
Rechtsanwalt: Martin Holst
Rechtsanwalt: Georg Brandtner