Rechtsanwälte HSH

Regressrecht der freien Berufe

Bei aller Sorgfalt, die auf die Beratung und Betreuung der Mandanten von den Berufsträgern freier Berufe, wie Architekten, Ärzten, Steuerberatern, Notaren, Rechtsanwälten und sonstigen Beratern verwendet wird, kann es zu Fehlern und Fehlberatungen kommen.
 
Wir helfen bei der Prüfung und der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, auch gegenüber den Berufshaftpflichtversicherungen, sowie deren gerichtlicher Durchsetzung.
 
Rechtsanwalt Georg Brandtner