Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte weitreichend
beim Verbrauchsgüterkauf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell seine bislang zu § 476 BGB entwickelten Grundsätze zugunsten des Käufers angepasst.
Großer Umbruch im Baugewerbe?
Bundesarbeitsgericht kippt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe.
Verfallklauseln unwirksam bei Mindestlohn
Eine Ausschlussfrist im vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsvertrag für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist unwirksam, soweit sie auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach einer Mindestlohnverordnung, hier der PflegeArbbV, erfasst.
Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk
Der Mindeststundenlohn beträgt im Elektrohandwerk ab 01.08.2016 in Westdeutschland 10,35 € (bisher 10,10 €) und 9,85 € (bisher 9,35 €) in Ostdeutschland und Berlin.
Bonusanspruch: Überprüfung durch das Gericht
Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung.
30 Jahre
Heute einmal nicht so ernst ...
Einen - hoffentlich unterhaltsamen - Rückblick auf 30 Jahre anwaltlicher Tätigkeit finden Sie über den nachstehenden Link (PDF-Reader wird benötigt)
Lange Standzeit eines Gebrauchtwagens ist kein Sachmangel
So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.06.2016, VIII ZR 191/15, anders als beim Kauf von Neu- oder Jahreswagen, zum Kauf von Gebrauchtwagen entschieden.
Zur Verjährung von Mängelansprüchen
Bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen gilt laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 2016 – VII ZR 348/13 die fünfjährige Verjährungsfrist für Bauwerke.
Elternzeitverlangen unterliegt der strengen Schriftform
E-Mail oder Fax reichen nicht. So jetzt das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 145/15.
Betriebsausflug 2016
Am 06.07.2016 sind sowohl der Hauptsitz der Kanzlei in Hamburg - Harburg wie auch die Zweigstelle in Hannover wegen eines Betriebsausfluges ganztägig nicht zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Ihnen an diesem Tag die Mitarbeiter der Kanzlei und die Anwälte nicht zur Verfügung stehen.

