Rechtsanwälte HSH

Neuer Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk

Der Mindeststundenlohn beträgt im Elektrohandwerk ab 01.08.2016 in Westdeutschland 10,35 € (bisher 10,10 €) und 9,85 € (bisher 9,35 €) in Ostdeutschland und Berlin.

 

Am 01.01.2017 steigt der Mindestlohn in Westdeutschland auf 10,65 € und in Ostdeutschland und Berlin auf 10,40 €.

Ab dem 01.01.2018 gilt dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 € und ab dem 01.01.2019 von 11,40 €.

Ausser dem Mindestlohn im Elektrohandwerk gibt es neben dem gesetzlichen Mindestlohn noch viele weitere Branchen-Mindestlöhne. Diese basieren auf von Ge­werkschaften und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden ausgehandelten und von der Politik für allgemein verbindlich erklärten Tarif­verträgen.

Bei Fragen dazu sind wir gern behilflich.