Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts
Schadensersatz sogar in Höhe des dem Mieter entgangenen Gewinns, so der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.1.2015, VIII ZR 51/14.
Zulassungsbescheinigung Teil II beweist nichts
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief bzw. Fahrzeugbrief) ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB.
Familienpflegezeit
Zum 1.1.2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten.
Bürobesetzung zum Jahresende
Am 24.12. und 31.12.2014 stehen wir nicht zu Ihrer Verfügung.
Wir wünschen allen fröhliche Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr.
Arbeitgeber aufgepasst
Ab dem 01.01.2015 droht ein Bußgeld bei unterlassener Dokumentation von Arbeitszeiten bei Mini - Jobbern und in den Wirtschaftsbereichen des § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
Mindestlohn in der Pflege steigt
Der Mindestlohn in der Pflege steigt ab 01. Januar 2015 auf 9,40 € pro Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 € in den neuen Bundesländern.
Bewertung im Arbeitszeugnis
"Zur vollen Zufriedenheit" entspricht - so jetzt das Bundesarbeitsgericht - nach wie vor einer durchschnittlichen Leistung. Begehrt der Arbeitnehmer eine bessere als eine befriedigende Leistungsbeurteilung (etwa "stets zur vollen Zufriedenheit", muss er daher weiterhin darlegen und ggf. beweisen, dass seine Leistungen "gut" oder "sehr gut" waren.
Exhumierung
Nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Familienrecht denkbar, und zwar zur Feststellung der Vaterschaft.
Parkplatz - Unfall
Kommt es beim rückwärts Ausparken auf einem Parkplatz zu einem Unfall, hängt die Verpflichtung zum Schadensersatz von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist.
Anscheinsbeweis bei Vorfahrtspflichtverletzung
Bei einer Kollision hat der Wartepflichtige den Anschein schuldhafter Vorfahrtspflichtverletzung gegen sich. Die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten tritt dann in der Regel zurück. So (u.a.) das Amtsgericht Hamburg - Harburg, Urteil vom 28.08.2014, 645 C 447/12.

