Rechtsanwälte HSH

Mindestlohn in der Pflege steigt

Der Mindestlohn in der Pflege steigt ab 01. Januar 2015 auf 9,40 € pro Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 € in den neuen Bundesländern.

Bis Januar 2017 wird der Mindestlohn schrittweise weiter erhöht.

Kabinett verabschiedet Verordnung, Bundesregierung, Mitteilung vom 19.11.2014

Mit der Erhöhung werden die Löhne in Ost und West weiter angeglichen. Der Pflegemindestlohn liegt über dem gesetzlichem Mindestlohn.

Für wen gilt der Mindestlohn? Er gilt für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen.

Ab 1. Oktober 2015 soll der Kreis derer ausgeweitet werden, für die der Pflegemindestlohn gilt. Dann sollen auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.

Bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn in der Pflegebranche:

Mindestlohn                  West      Ost

01.01.15 bis 31.12.15   9,40 €   8,65 €

01.01.16 bis 31.12.16   9,75 €   9,00 €

01.01.17 bis 31.10.17  10,20 €  9,50 €