Rechtsanwälte HSH

Änderungen zum 01.01.2019 u.a. bei Mindestlohn und Berufsbildung

Ab dem 01.01.2020 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Zu beachten sind aber brachenspezifische Mindestlöhne, die höher ausfallen, und in vielen Arbeitsbereichen geregelt sind.

 

Ferner sind das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) und mit ihm die hierdurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Neue Urlaubsrechtsprechung

Arbeitgeber müssen auch auf Resturlaubsansprüche aus vorangegangenen Kalenderjahren hinweisen. Anderenfalls verfallen diese nicht.

 

Wohnraummietrecht: der Bundesgerichtshof mahnt die Instanzgerichte

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.05.2019 in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).