Änderungen zum 01.01.2019 u.a. bei Mindestlohn und Berufsbildung
Ab dem 01.01.2020 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Zu beachten sind aber brachenspezifische Mindestlöhne, die höher ausfallen, und in vielen Arbeitsbereichen geregelt sind.
Ferner sind das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) und mit ihm die hierdurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der Zeitraum ist auch bei neuer Krankheit grundsätzlich auf sechs Wochen beschränkt.
Beilackierungskosten und die fiktive Abrechnung
Klare Worte des Bundesgerichtshofs zum Beweismaß im Falle fiktiver Abrechnung.
Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten
Das in einen Hausbriefkasten eingeworfene Kündigungsschreiben geht dem Empfänger
in dem Zeitpunkt zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. So das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.08.2019, AZR 111/19.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Es handelt sich um folgende Berufe:
Sachgrundlose Befristung
Kein Vorbeschäftigungsverbot bei 22 Jahre zurückliegender Tätigkeit.
Neue Urlaubsrechtsprechung
Arbeitgeber müssen auch auf Resturlaubsansprüche aus vorangegangenen Kalenderjahren hinweisen. Anderenfalls verfallen diese nicht.
Wohnraummietrecht: der Bundesgerichtshof mahnt die Instanzgerichte
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.05.2019 in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).
Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben nunmehr Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt.
OLG Köln zum Abgasskandal
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch
VW! So das Oberlandesgericht Köln.

