Rechtsanwälte HSH

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017

Von 8,50 € brutto ist der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2017 auf 8,84 € brutto je Zeitstunde angehoben worden. Es gibt aber Ausnahmen.

Bis zum 31.12.2017 gehen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unter bestimmten Voraussetzungen abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vor. Das gilt aktuell für Zeitungszusteller, die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, die Gartenbau-Branche, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Großwäschereien. Diese müssen aber ab dem 01.01.2017 ein Stundenentgelt von mindestens 8,50 € brutto vorsehen.

In derzeit 16 Branchen gelten ferner Mindestlöhne, die die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt hat und die meistens über dem derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto liegen. Eine Übersicht der Bundesregierung über alle allgemeinverbindlichen Mindestlöhne (Stand: Oktober 2016) finden Sie über den nachstehenden Link (gültig zum Zeitpunkt der Einstellung dieses Artikels).