Am 01.01.2017 steigt der Mindestlohn in Westdeutschland auf 10,65 € und in Ostdeutschland und Berlin auf 10,40 €.
Ab dem 01.01.2018 gilt dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 € und ab dem 01.01.2019 von 11,40 €.
Ausser dem Mindestlohn im Elektrohandwerk gibt es neben dem gesetzlichen Mindestlohn noch viele weitere Branchen-Mindestlöhne. Diese basieren auf von Gewerkschaften und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden ausgehandelten und von der Politik für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen.
Bei Fragen dazu sind wir gern behilflich.

