Bis Januar 2017 wird der Mindestlohn schrittweise weiter erhöht.
Kabinett verabschiedet Verordnung, Bundesregierung, Mitteilung vom 19.11.2014
Mit der Erhöhung werden die Löhne in Ost und West weiter angeglichen. Der Pflegemindestlohn liegt über dem gesetzlichem Mindestlohn.
Für wen gilt der Mindestlohn? Er gilt für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen.
Ab 1. Oktober 2015 soll der Kreis derer ausgeweitet werden, für die der Pflegemindestlohn gilt. Dann sollen auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren.
Bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn in der Pflegebranche:
Mindestlohn West Ost
01.01.15 bis 31.12.15 9,40 € 8,65 €
01.01.16 bis 31.12.16 9,75 € 9,00 €
01.01.17 bis 31.10.17 10,20 € 9,50 €

