Rechtsanwälte HSH

Rechtliche Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

Welchen Vorschriften ein Mietverhältnis unterliegt, das sowohl eine Wohnnutzung als auch eine freiberufliche Nutzung umfasst ("Mischmietverhältnis") hat der Bundesgerichtshof am 09.07.2014 entschieden.

Das Mischmietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume ist wegen der von den Vertragschliessenden gewollten Einheitlichkeit entweder nach den Bestimmungen der Wohnraummiete oder nach den Vorschriften der Geschäftsraummiete zu beurteilen.

Nach dem Bundesgerichtshof hat eine Einzelfallprüfung stattzufinden, die alle auslegungsrelevanten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat. Eine Indizwirkung hat etwa das benutzte Vertragsformular, das Verhältnis der für die jeweilige Nutzungsart bestimmten Flächen und die Verteilung der Gesamtmiete auf die einzelnen Nutzungsanteile. Lässt sich ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen, sind vorrangig die Vorschriften zur Wohnraummiete anzuwenden, damit die zum Schutz des Mieters bestehenden zwingenden gesetzlichen Sonderregelungen nicht unterlaufen werden.

Ein handfestes Instrumentarium für die rechtliche Beurteilung ist hiermit nicht gegeben und rechtzeitiger Rechtsrat durch im Mietrecht spezialisierte Anwälte zu empfehlen.

Bei Interesse finden Sie weitere Einzelheiten in der über den nachstehenden Link zu erreichenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, da die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in die Entscheidungssammlung eingestellt war.