Rechtsanwälte HSH

Verkehrsrecht

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sorge ich für die Regulierung Ihres Unfallschadens und kämpfe für Ihre Rechte (ausgenommen hiervon ist die Bearbeitung schwerer Personenschäden). Sofern Sie kein Verschulden trifft, kommen keine Kosten auf Sie zu, da die Versicherung des Unfallgegners für mein Honorar aufkommt.

Geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr bin ich ebenfalls gern für Sie tätig. Neben einer empfindlichen Geldbuße droht als einschneidende Konsequenz oft ein Fahrverbot, so dass ein derartiger Vorwurf nicht auf die leichte Schulter genommen und frühzeitig anwaltliche Hilfe beansprucht werden sollte.

Ich verteidige Sie, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, wie z. B. fahrlässige Körperverletzung und Tötung, Unfallflucht, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 
Rechtsanwalt Horst Hölter: Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)