Rechtsanwälte HSH

Ordnungswidrigkeitenrecht

Hier geht es um die Ahndung von Rechtsverstößen durch rechtswidrige vorwerfbare Handlungen (und Unterlassungen) gegen Tatbestände, die vom Gesetzgeber als nicht ganz so verwerflich wie Straftaten eingeordnet werden.

Freiheitsstrafen kommen nicht in Betracht. Jedoch sind in vielen Bereichen empfindliche Geldbußen bis in sechsstelliger Höhe vorgesehen, so dass erhebliche für Sie wirtschaftliche Konsequenzen im Raume stehen können.

Werden Sie mit einem Ordnungswidrigkeitenvorwurf konfrontiert, können Sie sich darauf verlassen, dass ich Ihre rechtlichen Interessen als Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung optimal wahrnehmen werde.

 

Rechtsanwalt Horst Hölter: Fachanwalt für Strafrecht

Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)