Rechtsanwälte HSH

Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger ab Januar 2014

Der allgemein verbindliche Mindestlohntarifvertrag tritt zum 01.11.2013 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Im Einzelnen:

 

Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn ab Januar 2014 in den alten Bundesländern auf 9,31 € und zum 01.01.2015 auf 9,55 €. In den neuen Ländern steigt er ab Januar 2014 auf 7,96 € und ab 2015 auf 8,21 €.

In der Glasreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Löhne in den alten Bundesländern ab Januar 2014 auf 12,33 € und ab Januar 2015 auf 12,65 €. In den neuen Ländern gilt ab Januar 2014 ein Mindestlohn von 10,31 € und ab Januar 2015 von 10,63 €.

Erläuterung:

Ein Tarifvertrag wird geschlossen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Er gilt für die Arbeitgeber, die Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbandes sind und für die Arbeitnehmer, die Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft sind und findet dann auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.

Wenn jedoch ein zwischen Arbeitgeberverband auf der einen und der Gewerkschaft auf der anderen Seite abgeschlossene Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt wird, bedeutet das, dass der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber Gültigkeit hat, auch wenn sie nicht dem tarifschließenden Arbeitgeberverband oder der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Nur der Betrieb des Arbeitgebers muss unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.