Leider erreichen uns des Öfteren Beschwerden der Mandantinnen und Mandanten darüber, dass Sachstandsanfragen und sonstige Nachfragen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, in Hamburg von uns nicht zeitnah beantwortet werden können.
Dieser Umstand ist der äußerst schlechten Erreichbarkeit der Bußgeldstelle in Hamburg geschuldet. Auf die hiesige diesbezügliche Monierung reagierte das Einwohnerzentralamt mit der nachstehend wörtlich zitierten Antwort:
"Der Bußgeldstelle gehen jährlich mehr als 2,2 Millionen Anzeigen zu. Aufgrund dieses hohen Anzeigeaufkommens, für das uns zur Bearbeitung jeder einzelnen Anzeige nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zu Verfügung steht, setzen wir unsere Sachbearbeiter nicht mehr als individuelle Ansprechpartner ein, sondern haben die Kontaktmöglichkeiten auf den Schriftweg verlagert - zumal Ordnungswidrigkeitsverfahren keinen persönlichen Kontakt erfordern. Für immer wiederkehrende Fragestellungen stellen wir eine Infoline in Gestalt einer Bandansage zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Infoline (42839-2020) und auch unseres Funktionspostfaches (bussgeldstelle@owi-verkehr.hamburg.de) sind im Briefkopf unserer Schriftstücke zu finden. Nach unserer Erfahrung ist diese Vorgehensweise zur Wahrnehmung unserer Aufgabe die effizienteste Lösung."
Es wird daher um Nachsicht gebeten, dass uns insoweit die Hände gebunden sind und nichts anderes bleibt, als schriftliche Anfragen und sich in Geduld zu üben.
Horst Hölter, Rechtsanwalt