Rechtsanwälte HSH

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Können Sie oder andere unterhaltsberechtigte Personen mehr verlangen?

Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf.

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, dient aber seit vielen Jahren als Maßstab und Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Zum 1. Januar diesen Jahres stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 41,00 € auf 437,00 € Euro, für Kinder zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 47,oo € auf 502,00 € und für Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr um 55,00 € auf 588,00 €. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren haben sich um 40,00 € erhöht.

Die zuvor genannten Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe (bis 1.900 EUR) der Düsseldorfer Tabelle. Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend erhöht worden. Sie wurden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5% und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% des Mindestunterhalts angehoben.