Rechtsanwälte HSH

Mietzahlungspflicht

trotz coronabedingter Geschäftsschließung?

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12.01.2022 zur Frage der Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Mietzahlungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts Stellung genommen.

Es ging um einen Fall einer pandemiebedingt behördlich angeordneten Betriebsschließung für das gemietete Ladengeschäft (Lockdown).

Für die Praxis relevant ist zunächst, dass der BGH feststellt, dass ein Mangel an der Mietsache durch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung nicht eintritt. Allerdings wird die sogenannte große Geschäftsgrundlage betroffen, weshalb der Mieter im Ausgangspunkt hieraus einen Anspruch auf Anpassung/Herabsetzung des Mietzinses geltend machen kann. Umfang und Ausmaß dieser Anpassung/Herabsetzung des Mietzinses ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und lässt sich nicht allein durch eine Risikoabwägung beantworten, wie dies die Vorinstanz (OLG Dresden) gemacht hat (diese hatte den Mietzins schlicht halbiert).

Eine pauschale Betrachtungsweise, so der BGH, wird den Anforderungen des Gesetzgebers nicht gerecht. Insbesondere dürfe der Mieter durch eine Anpassung nicht überkompensiert werden, weshalb staatliche Leistungen zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile oder andere Vorteile (Kostenein-sparungen) zu berücksichtigen seien. Ob hieraus eine Pflicht des Mieters zur Beantragung staatlicher Hilfeleistungen abgeleitet werden kann, lässt die Pressemitteilung nicht erkennen. Die Beeinträchtigungen und Auswirkungen der Corona Pandemie hat der Mieter für den Betrieb seines Geschäfts konkret darzulegen und auch zu beweisen, wenn dies vom Vermieter in Abrede genommen wird.

Die angestellten Erwägungen scheinen ferner auf Wohnraummietverhältnisse nicht übertragbar. Da die Entscheidung jedoch noch nicht im Volltext zur Verfügung steht, bleibt dies abzuwarten.

Bei Interesse an weiteren Einzelheiten zu der zum Zeitpunkt der Einstellung dieses Artikels noch nicht veröffentlichten Entscheidung erreichen Sie über den nachfolgenden Link die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zu dieser der Entscheidung.