Rechtsanwälte HSH

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist gestartet

 

Gesetzlich Versicherte müssen seit 1.10.2021 keinen gelben Ausdruck mehr an ihre Krankenkasse schicken. Das soll von den Praxen digital übernommen werden.

 

• Krankschreibungen werden künftig von den Arztpraxen digital an die Krankenkassen übermittelt.

• Fragen Sie als Arbeitnehmer*in gerade in der Anfangszeit vorsichthalber nach, ob Ihre Praxis über die notwendige Technik verfügt.

• Arbeitnehmer bekommen für ihren Arbeitgeber noch bis Juli 2022 eine ausgedruckte Bescheinigung.

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: Arztpraxen übermitteln zukünftig die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) online an die Krankenkassen. Der "gelbe Schein" auf Papier hat jedoch noch nicht vollends ausgedient, da Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, erst ab dem 1.7.2022 bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen können.