Rechtsanwälte HSH

Änderungen zum 01.01.2019 u.a. bei Mindestlohn und Berufsbildung

Ab dem 01.01.2020 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Zu beachten sind aber brachenspezifische Mindestlöhne, die höher ausfallen, und in vielen Arbeitsbereichen geregelt sind.

 

Ferner sind das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) und mit ihm die hierdurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, sollen sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger fördern.

Ein anderer wichtiger Bestandteil der BBiG-Novelle ist die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung. Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind u.a. erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung.