Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, sollen sie die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger fördern.
Ein anderer wichtiger Bestandteil der BBiG-Novelle ist die Einführung einer ausbalancierten Mindestausbildungsvergütung. Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind u.a. erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung.