Rechtsanwälte HSH

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Es handelt sich um folgende Berufe:

 

1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

2. Betonstein- und Terrazzohersteller

3. Estrichleger

4. Behälter- und Apparatebauer

5. Parkettleger

6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker

7. Drechsler und Holzspielzeugmacher

8. Böttcher

9. Raumausstatter

10. Glasveredler

11. Orgel- und Harmoniumbauer

12. Schilder- und Lichtreklamehersteller.

 

Im Jahre 2004 wurden insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt. Um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, war infolgedessen kein Meisterbrief mehr notwendig. Zwölf dieser für zulassungsfrei ernannten Berufe sind nun wieder meisterpflichtig.

 

Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt allerdings ein Bestandsschutz.