Rechtsanwälte HSH

OLG Köln zum Abgasskandal

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch

VW! So das Oberlandesgericht Köln.

 

Mit Beschluss vom 03.01.2019, Az. 18 U 70/18, entschied das OLG Köln, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit einem Euro-5 Dieselmotor den Kaufpreis wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung erstatten muss.

Nachdem der Skandal um die Schummelsoftware aufgeflogen war, trat VW an den Kunden heran und bot ein kostenloses Software-Update an, mit dem künftig die korrekten Stickoxidwerte angezeigt werden sollten. Der Kunde war damit nicht einverstanden und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises. Denn hätte er gewusst, wie hoch der Schadstoffausstoß des PKW tatsächlich war, hätte er das Auto nie gekauft, so sein Argument.

Und das mit Erfolg. Nach Auffassung des OLG Köln ist der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllt. Den Vortag des VW Konzerns, der Einbau der manipulativen Software sei pflichtwidrig von einzelnen Mitarbeitern beauftragt worden, ohne den Vorstand darüber zu informieren, hielt das OLG Köln nicht einmal im Ansatz für überzeugend.

 

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