Rechtsanwälte HSH

Neuer allgemeiner Mindestlohn

Ab dem 01.01.2019 beläuft sich der allgemeine Mindestlohn im Sinne des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) auf 9,19 €.

Die allgemeine Lohnuntergrenze war Anfang 2015 eingeführt worden. 2017 war sie als gesetzlicher Mindestlohn dann zum ersten Mal auf die derzeit geltenden 8,84 Euro angehoben worden.

Beachten Sie: Neben diesem allgemeinen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über dieser Lohnuntergrenze liegen mit abweichenden Stundenlöhnen für Branchen wie etwa Baugewerbe und Handwerk (Elektriker, Maler, Dachdecker, Gerüstbauer), Gebäudereinigung, Geld- und Wertdienste, Pflegebranche.