Rechtsanwälte HSH

Neuer Punktekatalog

Der Bundesrat hat am Freitag (05.07.2013) die Reform des Punktesystems endgültig abgesegnet. Die neue Regelung tritt am 01. Mai 2014 in Kraft.

In Zukunft werden für Verkehrsverstöße zwischen 1 und 3 Punkten verhängt, die frühere Einteilung zwischen 1 und 7 Punkten ist damit hinfällig. Die Fahrerlaubnis wird statt wie früher bei 18 Punkten nun schon bei 8  Punkten entzogen. Wurden Verkehrsordnungswidrigkeiten früher mit 1 bis 4 Punkten bewertet, werden diese zukünftig nur noch mit 1 oder 2 Punkten sanktioniert.

Die bisher vorhandenen Punkte werden umgerechnet bzw. transferiert. Je nach Punktestand werden die bisher eingetragenen Punkte in das neue System umgerechnet. Nur noch einmal in fünf Jahren nach Teilnahme an einer neu konzipierten Schulung ist der Abbau von - lediglich - einem Punkt möglich.

Unternehmern, Selbstständigen, Berufskraftfahrern und anderen Bürgern, die auf die ständige Verfügbarkeit eines Kfz. angewiesen sind, ist zu empfehlen, bis zum 01. Mai 2014 noch den Versuch zu unternehmen, Punkte abzubauen.