Rechtsanwälte HSH

Der Mindeslohn kommt

Zum 01.01.2015 kommt der verplichtende Mindestlohn von 8,50 €.

Nach Zustimmung des Bundesrates tritt zum 01.01.2015 das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in Kraft, welches u.a. regelt, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn von brutto 8,50 € je Zeitstunde hat. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Langzeitarbeitslosen.

Einige Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer werden damit Anspruch auf mehr Geld haben. Sofern nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich ein Stundenlohn genannt wird, sollte gegebenenfalls der Stundenlohn errechnet werden, um zu prüfen, ob der Mindestlohn gezahlt wird.

Aufgepasst: Der Mindestlohn ist zwingend und abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zur Zeit der Einstellung dieses Artikels etwa auch über den nachstehenden Link.