Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief bzw. Fahrzeugbrief) ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche...
"Zur vollen Zufriedenheit" entspricht - so jetzt das Bundesarbeitsgericht - nach wie vor einer durchschnittlichen Leistung. Begehrt der Arbeitnehmer...