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Zu diesem Tätigkeitsfeld gehört unter anderem
- die Verteidigung bei dem Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
- Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung
- die Beratung und Vertretung von Zeugen
- die Wahrnehmung der Interessen der Opfer von Straftaten
- die Mitwirkung bei der Erstattung von Strafanzeigen
Rechtsanwalt Horst Hölter
Fachanwalt für Strafrecht Strafverteidigung Bundesweit (nicht nur Hamburg)
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