Rechtsanwälte HSH

Leasingvertragsrecht

Das Leasingvertragsrecht ist eine komplexe Sonderform des Mietvertrages. Diese ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für eine erfolgreiche Mandatsführung entscheidend ist.

In der heutigen anwaltlichen Praxis nehmen hier Finanzierungsleasingverträge für PKW`s eine zentrale Rolle ein. Probleme entstehen typischerweise im Zusammenhang mit der Abrechnung der Leasingverträge bei Rückgabe des Pkw.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind hier die Vollfinanzierungsleasingverträge mit einer Restwertermittlung und Kilometerabrechnung.

In beiden Konstellationen ist der Leasinggeber berechtigt, nach Ablauf des Vertrages Mängel am PKW geltend zu machen. In welcher Form die Mängel abgerechnet und geltend gemacht werden dürfen, ist genauestens zu prüfen.

Ferner stellen sich regelmäßig die Fragen eines Sonderkündigungsrechts. Insbesondere wenn sich Grundlagen des Vertrags nachträglich erheblich ändern, kann dem Leasingnehmer ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Dieses ist an konkrete Voraussetzungen geknüpft und innerhalb kurzer Frist zu erklären.

Schließlich stellen sich im Bereich des Leasingvertragsrechts Fragen einer Vertragsübernahme oder der Vertragsverlängerung

 
Rechtsanwalt Axel Kiermeyer