Rechtsanwälte HSH

Erbrecht

Das Rechtsgebiet im Erbrecht erstreckt sich regelmäßig über die Vermögensnachfolge. Hier ist bereits von zentraler Bedeutung, ob das Mandat vorbeugend, d.h., zu Lebzeiten des Erblassers beauftragt wird. Regelmäßig stellen sich bereits zu Lebzeiten der Eltern klärungsbedürftige Sachverhaltskonstellationen. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn Eltern ihr Vermögen zu Lebzeiten auf die Kinder unterschiedlich verteilen wollen. Hier besteht Regelungsbedarf für die vorweggenommene Erbfolge.

Daneben zeigt die Erfahrung, dass im Bereich des Erbrechts eine ausführliche testamentarische Beratung, Streitfälle vermeidet und die Auseinandersetzung des Nachlasses absichert, insbesondere wenn erhebliche Vermögenswerte zu vererben sind.

Die Unternehmensrechtsnachfolge ist hier von zentraler Bedeutung. Eine ungeregelte Nachfolge im Unternehmen zieht häufig eine schwere Krise nach sich, weil die Erben nicht einig sind, wie das Unternehmen fortgeführt werden soll. Die Konflikte zwischen den Erben und den Altgesellschaftern führen nicht selten zur Zerschlagung.

Ferner ist das Erbrecht davon gekennzeichnet, dass Problemlagen durch

  1. Enterbung von Kindern/Abkömmlingen
  2. Pflichtteilsstreitigkeiten
  3. Schenkungen zu Lebzeiten
  4. Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungen


entstehen, die im Erbfolge zu Nachteilen führen. Diese nehmen einen zentralen Punkt in der hiesigen anwaltlichen Tätigkeit ein.

Überdies ist das Recht der Testamentsvollstreckung und auch das Amt des Testamentsvollstreckers immer wieder Gegenstand der hiesigen anwaltlichen Tätigkeit.

 
Rechtsanwalt Axel Kiermeyer