Rechtsanwälte HSH

Baurecht

Hier geht es meist um die Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen, um die Beitreibung oder Abwehr von Werklohnforderungen.

„Klassiker“ sind hier Durchfeuchtungsschäden, die zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufern und Erwerbern von Immobilien, Bauunternehmern und ihren Auftraggebern,  oder Bauträgern und Wohnungskäufern führen, um nur drei Beispiele zu nennen.

 
Rechtsanwalt Henning Schröder: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Georg Brandtner