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Gegenstand dieses Tätigkeitsbereiches ist die Lösung von Konflikten der Vertragsparteien aus Bau- und Werkverträgen, insbesondere bei Differenzen über - Werklohn und Mängel
- Architektenhonorar und Architektenhaftung
Rechtsanwalt Henning Schröder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Georg Brandtner
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