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Nachfolgend finden Sie die Informationen über unsere Kanzlei nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV –der Text steht Ihnen auf unserer Homepage unter Downloads zur Verfügung): Die Partner der in der Gesellschaftsform des bürgerlichen Rechts organisierten Kanzlei sind Rechtsanwälte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Den Rechtsanwälten der Kanzlei wurden gem. § 43 c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung auf Grund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, der zuständigen berufsständischen Kammer, folgende Fachanwaltsbezeichnungen verliehen:
-Rechtsanwalt Horst Hölter: „Fachanwalt für Arbeitsrecht” „Fachanwalt für Strafrecht”
-Rechtsanwalt Henning Schröder: „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
-Rechtsanwalt Martin Holst: „Fachanwalt für Familienrecht”
-Rechtsanwalt Axel Kiermeyer: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
-Rechtsanwalt Georg Brandtner:
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