Rechtsanwälte HSH

Mobiltelefon ausgeschaltet? Kontrolle am Steuer wird teuer

Wer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Horne-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der Betroffene hatte sich dahingehend eingelassen, er habe durch die Betätigung des Home-Buttons lediglich kontrollieren wollen, ob sein Gerät ein- oder ausgeschaltet gewesen sei. Es sei ausgeschaltet gewesen.

Das Amtsgericht bewertete den Sachverhalt als verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Betroffenen als Kraftfahrer und verhängte gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.

Auf die von dem Betroffenen gegen die Verurteilung erhobene Rechtsbeschwerde hat das Oberlandesgericht Hamm die amtsgerichtliche Verurteilung mit der Maßgabe bestätigt, dass der Betroffene vorsätzlich gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Rechtskräftiger Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 29.12.2016 (1 RBs 170/16