Rechtsanwälte HSH

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss

Eigentlich immer fahrlässig und bei Erreichen des Grenzwertes damit eine Ordnungswidrigkeit. So jetzt der Bundesgerichtshof.

Aus dem Beschluss vom 14.02.2017, 4 StR 422/15:

Ein Kraftfahrer ist nach vorausgegangenem bewussten Konsum von Cannabis verpflichtet,

- vor Antritt der Fahrt durch gehörige Selbstprüfung – soweit erforderlich – nach Einholung fachkundigen Rats und,

- sofern eine eindeutige Beurteilungsgrundlage nicht zu erlangen ist, durch Abstandnahme von der Fahrt sicherzustellen, dass er nicht unter der Wirkung einer den analytischen Grenzwert zumindest erreichenden THC-Konzentration im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt.

Der Tatrichter ist danach auch in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem vorausgegangenem Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen allein aus der Feststellung einer entsprechenden THC-Konzentration im Blut auf ein nach § 24a Abs. 2 und 3 StVG objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten zu schließen.

 

Die vollständige Entscheidung finden Sie bei Interesse an weiteren Einzelheiten über den nachstehenden Link.